Aufstiegs-BAföG

Die Vorbereitung auf die Steuerberater- und die Steuerfachwirtprüfung ist nach dem Aufstiegs-BAföG förderfähig — einkommensunabhängig, mit einem Zuschuss zu den Lehrgangskosten.

Werbungskosten

Was Sie selbst zahlen, können Sie in der Regel als Werbungskosten geltend machen. Ihre Kanzlei kann die Kosten auch direkt übernehmen.